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OVG Sachsen, 22.11.1993 - 1 S 209/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit; Rechtsmittelbeschränkung; Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelsicherheit; Rechtsmittelklarheit; Mündliche Verhandlung; Zustellung; Prozeßbeteiligte
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215
Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen …
Die Regel des intertemporalen Rechtsmittelrechts schützt schon das Vertrauen auf die bei der Bekanntgabe der Entscheidung gegebenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten (vgl. BVerwG vom 31.1.2002 Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 21 zur Ersetzung der Beschwerde gegen Verlustfeststellungsbescheide; BGH vom 21.2.1994 MDR 1994, 612/613 zur Ersetzung der Berufung gegen Urteile des Landwirtschaftsgerichts; SächsOVG vom 22.11.1993 SächsVBl 1994, 60 zur Berufungsbeschränkung), nicht erst das Vertrauen darauf, dass ein in zulässiger Weise eingelegter Rechtsbehelf auch nach der Gesetzesänderung zulässig bleibt. - OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
Verwaltungsprozeßrecht: Befristung des Normenkontrollantrags nach dem InvWoBaulG
Diesen Rahmen hat der Gesetzgeber durch die von der Antragstellerin beanstandeten Bestimmungen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes nicht überschritten (ebenso für Art. 13 Nr. 2 InvWoBauLG OVG Bautzen, Beschluß vom 22. November 1993 - 1 S 209/93 - LKV 1994 S. 452, 453).